Die Pflegeversicherung als Ergänzung zur Grundabsicherung
Eine Erkrankung oder ein Unfall kann einen Menschen in jedem Alter treffen. Die gesetzliche Pflegeversicherung dient in einem solchen Fall nur als Grundabsicherung. Die Kosten, die auf den Betroffenen zukommen, können nicht damit gedeckt werden.
Wir bieten Ihnen in puncto Pflegeversicherung drei unterschiedliche Vertragstypen, die sich inhaltlich unterscheiden. Wenn Sie sich für die Variante Pflegekosten entscheiden, werden Ihnen vom Versicherer die entstandenen Pflegekosten erstattet. Die Höhe des Betrages richtet sich dabei nach dem vereinbarten Satz. Beim Pflegetagegeld wird von der Versicherung – je nach Grad der Pflegebedürftigkeit – Tag für Tag ein bestimmter Betrag ausgezahlt. Die Pflegerentenpolice ist im Bereich der Pflegeversicherung das Modell mit dem umfassendsten Leistungspaket. Es wird Ihnen im Pflegefall monatlich eine fest vereinbarte Rente gezahlt – unabhängig davon, ob Sie zuhause oder in einer Einrichtung gepflegt werden oder wie hoch Ihre tatsächlichen Aufwendungen sind.
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